Profitieren Sie von unseren Kenntnissen und Erfahrungen auf dem Gebiet der:
- Verwaltung von Wohnungen
- Bewirtschaftung von Grundstücken
- Betreuung von Mietverhältnissen
Unser Leistungsumfang umfasst für die Privatverwaltung:
- Wahrnehmung der Rechte des Eigentümers gegenüber allen Behörden einschließlich Grundbuchämtern, Hypotheken- und Darlehensgläubigern, Lieferanten, Handwerkern sowie Mietern und Pächtern,
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen nach Rücksprache mit dem Eigentümer,
- Mietpreisberechnung, -festsetzung und -erhöhung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen,
- Ermittlung und Durchführung aller Betriebs-, Heiz- und Warmwasserkostenabrechnungen nach den vertraglichen Bestimmungen,
- Durchführung aller zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung erforderlichen Maßnahmen,
- Abschluss und Kündigung von Versicherungsverträgen, soweit sie sich auf das Vertragsobjekt beziehen, sowie die Wahrnehmung von Rechten und Pflichten ausdiesen Verträgen für den Eigentümer,
- Abwicklung des Schriftverkehrs mit den Mietern,
- Durchführung des außergerichtlichen Mahnverfahrens,
Einmal jährlich erhalten Sie eine komplette Abrechnung, die Sie nur noch Ihrem Steuerberater vorlegen brauchen. Lehnen Sie sich also beruhigt zurück.
Unsere Gebühren richten sich nach der II. Berechnungsverordnung § 26 Abs. 2 und 3 und § 41 Abs. 2.
Gern beantworten wir Ihre Fragen dazu, bitte kontaktieren Sie uns.